Videoüberwachung

Die Videoüberwachung bei Sicherheitsproblemen kann einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und die Privatsphäre von Betroffenen darstellen. Hier ist immer die Frage zu stellen, ob kein milderes Mittel (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit) ausreichend wäre.

Zudem muss ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen für konkret benannte Zwecke vorliegen.