Datenschutzschulungen

Datenschutz-Kenntnisse und somit eine Schulung der Mitarbeiter sind eine Voraussetzung, um Datenschutzpannen zu vermeiden. Außerdem sind sie unumgänglich bei der Nachweispflicht (Art 33 ff DSGVO) des Verantwortlichen gegenüber betroffenen Personen sowie gegenüber Aufsichtsbehörden.

Es besteht laut DSGVO keine direkte Verpflichtung Mitarbeiter zu schulen. Da jedoch zivilrechtliche und/oder strafrechtliche Sanktionen drohen, wenn die Verordnungen der DSGVO durch die Mitarbeiter eines Unternehmens nicht beachtet/ eingehalten werden, ergibt sich in der Konsequenz daraus automatisch eine Schulungspflicht.